Unsere AGB

Die AGB zum Download

§ 1. Gegenstand des Vertrages und Vertragspartner

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Protex textiles and more e. K. (HRA 14756 Amtsgericht Nürnberg) für alle Aufträge und Dienstleistungen und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung an Protex textiles and more e. K. werden diese automatisch anerkannt.

§ 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Protex textiles and more e. K.. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich der Sitz von Protex textiles and more e. K..

§ 3. Muster

(1) Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Diese werden zu gesonderten Preisen berechnet und an Neukunden per Nachnahme oder Vorkasse versendet.

(2) Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen ist aus hygienischen Gründen leider grundsätzlich nicht möglich. Wir behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden.

(3) Abweichungen in der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten.

§ 4. Angebote

(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.

(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.

§ 5. Aufträge

(1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte, Mengen oder Lieferzeiten keine Gewähr. Daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

(2) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend, soweit er diese innerhalb von 60 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Danach gilt der Auftrag als abgelehnt.

(3) Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware innerhalb von 60 Tagen. Bei einer Stornierung einer Bestellung innerhalb dieses Zeitraumes werden Kosten in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 30,00 fällig. Danach kann der Auftrag nur nach ordnungsgemäßer Fristsetzung storniert werden. Für von Protex textiles and more e. K. genehmigte Retouren oder Umtausch wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25 % des Netto-Auftragswertes erhoben. Diese ist sofort zahlbar. Ein Skontoabzug ist nicht möglich.

(4) Von unseren Mitarbeitern gemachte Zusagen, die von unseren Preislisten oder Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichen, sowie Zusagen über verkürzte Lieferfristen oder Rücknahmen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Protex textiles and more e. K..

(5) Wir behalten uns vor, Vorauszahlung des Gesamt- oder eines Teilbetrages nach beliebigem Ermessen bei Aufträgen zu verlangen.

(6) Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat und er dieses vorher schriftlich bekannt gegeben hat. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 6. Lieferung

(1) Protex textiles and more e. K. ist jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten.

(2) Wird der von Protex textiles and more e. K. schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 14 Tagen erfolglos
verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller eine Bestellung betreffenden Fragen.
Für Verzögerung der Lieferung durch unvollständige, nicht korrekte oder mit den durch Protex textiles and more e. K. verwendeten Softwareprogrammen nicht bearbeitbare Druckvorlagen übernimmt die Firma Protex keine Haftung. Eine geringfügige Überschreitung des Liefertermins stellt keinen Mangel dar.

(3) Mehroder
Minderlieferungen von bis zu 10% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen.

(5) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Information an den Auftraggeber zu stornieren.

(6) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten.

§ 7. Versand
(1) Der Versand der Ware erfolgt ab Produktionsstandort oder einer anderen Fabrikationsstätte bzw. Auslieferungslager unserer Firma nach unserer Wahl per Post, Paketdienst oder Spedition.

(2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen (Expresssendung, Eilzustellung, o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten wir uns vor. Auch
Teillieferungen werden frachtmäßig abgerechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.

(3) Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den
Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch Protex textiles and more e. K. erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber. Protex textiles and more e. K. haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.

(5) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

§ 8. Preise / Mindestbestellwert

(1) Änderungen der Preislisten sind aufgrund von Währungsschwankungen oder durch Preisänderungen der Vorlieferanten jederzeit möglich. Alle Preise verstehen sich ab Werk in EUR ohne MwSt. und ohne Verpackung, es sei denn sie sind extra ausgewiesen. Die Rechnung wird unter dem Datum des Absendetages der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird nach Fertigstellung der versandfertigen Ware vom Besteller ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Ware ausgestellt.

(2) Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise laut Preisliste dem Auftraggeber nachberechnet.

(3) Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten und Angeboten übernehmen wir keine Haftung.

§ 9. Rechnungen / Zahlungskonditionen

(1) Rechnungen sind für uns kostenfrei zu zahlen und soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Abweichende Zahlungsbedingungen sind möglich. Es gilt die in der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung genannte Zahlungsbedingung.

(2) An uns unbekannte Firmen und Neukunden liefern wir ausschließlich per Nachnahme oder per Vorkasse oder Lieferung auf Rechnung gegen Bankbürgschaft oder Referenzen einer deutschen Großbank. Abweichende Handhabung ist in Ausnahmefällen möglich.

(3) Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden zusätzlich zu den Versandkosten mit EUR 10,00 berechnet.

(4) Jeder Wechsel bedarf jeweils einzeln unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Wird ein Wechsel von uns akzeptiert, so berechtigt dies nicht zu weiteren Wechselzahlungen. Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. Wechsel sind fällig längstens 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskontspesen und sämtliche Wechselkosten trägt der Auftraggeber; sie sind sofort zahlbar.

(5) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.

§ 10. Zahlungsverzug
(1) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen DiskontsatzÜberleitungsGesetz berechnet.

(3) Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber oder Bankeinzug (bankbestätigte Abbuchungsermächtigung) ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug des Auftraggebers unterbricht die Lieferverpflichtungen und Fristen.

(4) Protex textiles and more e. K. ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(5) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruch oder mangels Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 30,00 nachberechnet. Diese Kosten sind sofort fällig.

(6) Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des kompletten Kaufpreises. Allein der Rechnungsbetrag für die gerügte Ware darf zurückbehalten werden.

(7) Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug oder wird ein von dem Warenkreditversicherer des Verkäufers das eingeräumte Kreditlimit aufgehoben, so sind sämtliche Rechnungen und hereingenommene Wechsel sofort zur Zahlung fällig.

(8) Bei Zahlungsverzug kann Protex textiles and more e. K. vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

§11. Mängelrügen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt schuldrechtliche Ansprüche gegen
Protex textiles and more e. K. aus.

(2) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. geringe, handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B. Farbe, Größenausfall, Design, Breite, Gewicht, Position des Aufdrucks und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten sind ZirkaAngaben. Eine geringfügig verzögerte Lieferung stellt keinen Mangel dar, siehe § 6.

(3) Im Falle berechtigter Beanstandung hat Protex textiles and more e. K. das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Die Wahl der Mittel liegt bei Protex. Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte.

(4) Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware für das verauslagte Porto eine Warengutschrift. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Sämtliche reklamierten Waren
sind Protex zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn Protex eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, so wird der Auftraggeber
unverzüglich informiert. Er hat in diesem Falle die Möglichkeit, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

(5) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Mangel Kenntnis erlangen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Ablieferung.

(6) Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert und nicht Konfektionsware handelt, insbesondere bei TShirts, müssen ggf. kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier nicht statthaft.

§ 12. Datenlieferung und Aufbereitung

(1) Der Auftraggeber übermittelt Protex einwandfreie druckfähige Daten für die entsprechende Veredelungsart. Protex kontrolliert die Daten nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die dafür und für die Nachbearbeitungen benötigte Zeit wir dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt. Fehler und Folgekosten aufgrund von fehlerhaften Daten gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberoder anderen Rechten Dritter unterliegen. In allen
Fällen stellt Protex der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen (Filme, Siebe) oder ComputerStickprogrammen berechneten Kosten stellen immer nur einen Anteil an den tatsächlichen Kosten dar. Ein Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen und
Programme wird generell ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

§ 13. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über.

(2) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen.

(3) Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, haben wir die in §46 KO aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.

(4) Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumsvorbehalts vorgenommen werden, haben für den Auftragnehmer kostenfrei zu erfolgen.

§ 14. Rücksendungen

(1) Rücklieferungen an uns müssen schriftlich (per Post oder Fax) zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert und von Protex textiles and more e. K. per Rückfax gegen bestätigt werden.

(2) Entweder schickt der Auftraggeber die Ware auf seine Kosten an uns zurück oder wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst auf unsere Kosten beim Auftraggeber abholen. Dies ist gleichzeitig die Genehmigung von Protex textiles and more e. K. zur Rücknahme.

(3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden. Eine Kostenrückerstattung kann in diesen Fällen nicht erfolgen.

(4) Dem Auftraggeber werden für Rücksendungen 15 % des jeweiligen NettoAuftragswertes als Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Diese ist sofort fällig.

(5) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.

§ 15. Geschäftsverkehr mit dem Ausland

(1) Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.

(2) Lieferungen ins Ausland müssen einen Netto Warenwert von mindestens EUR 200,00 haben.

§ 16. Haftungsbeschränkung

(1) Protex textiles and more e. K. haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Protex, als auch gegen Erfüllungsbzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 17. Datenschutz

(1) Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonund Faxnummer, EMailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.

(2) Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

§ 18. Salvatorische Klausel

(1) Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.

(3) Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand Januar 2008