Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
PTM Protex Textiles and More GmbH, HRB 42963, Amtsgericht Nürnberg
– nachfolgend „Verkäufer“ –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Produktionsfreigabe oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.

3. Vertragsart

Soweit der Verkäufer Veredelungsleistungen (z. B. Stick, Druck) erbringt, handelt es sich um Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.
Bei Lieferung unveredelter Ware gelten ergänzend die Vorschriften des Kaufrechts.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie ggf. Versand- und Verpackungskosten.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Der Verkäufer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

5. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Auftraggeber über.

6. Muster, Toleranzen und Abweichungen

Muster, Skizzen, Vorschauen oder Freigaben dienen der Orientierung.
Handelsübliche, material- oder produktionsbedingte Abweichungen in Farbe, Größe, Positionierung oder Ausführung stellen keinen Mangel dar.

Produktionsbedingt sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu ±10 % zulässig und gelten als vertragsgemäß.

7. Produktionsfreigabe

Soweit dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn eine Freigabe (z. B. Muster, Andruck, Stickvorschau) zur Verfügung gestellt wird, ist diese unverzüglich zu prüfen.

Mit Erteilung der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Positionierung, Größe, Farbe und Ausführung.
Nachträgliche Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Veredelungsvorlagen, Daten und Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm überlassenen Motive, Logos, Texte, Schriften und Daten frei von Rechten Dritter sind.

Der Auftraggeber stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Vorlagen entstehen.

Eine rechtliche oder inhaltliche Prüfung der Vorlagen durch den Verkäufer erfolgt nicht.

9. Fremdangelieferte Ware (Beistellware)

Stellt der Auftraggeber Ware zur Veredelung bei („Fremdware“), erfolgt die Bearbeitung auf Risiko des Auftraggebers.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Qualität, Beschaffenheit, Veredelungseignung oder versteckte Mängel der Fremdware. Eine Wareneingangskontrolle erfolgt ausschließlich auf offensichtliche Schäden und Mengenabweichungen.

Für Schäden an der Fremdware haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

Im Falle eines Totalschadens ist die Haftung des Verkäufers auf den reinen Veredelungspreis der betroffenen Ware begrenzt. Ein Ersatz des Warenwertes oder entgangenen Gewinns erfolgt nicht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene Mehrmenge zur Absicherung gegen produktionsbedingten Ausschuss bereitzustellen.

10. Produktionsbedingter Ausschuss

Produktionsbedingter Ausschuss lässt sich trotz sorgfältiger Arbeitsweise nicht vollständig vermeiden und stellt – soweit branchenüblich – keinen Mangel dar.

11. Mängelrügen

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Unterbleibt die Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

12. Gewährleistung

Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

14. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

Der Auftraggeber tritt Forderungen aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Im Insolvenzfall stehen dem Verkäufer die Rechte aus §§ 47, 51 InsO zu.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Energieausfall, Lieferkettenstörungen, behördliche Maßnahmen) entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.

17. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Verkäufers.

18. Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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